Was PsychotherapeutInnen in der Ausbildung lernen

Was PsychotherapeutInnen in der Ausbildung lernen

Eine Psychotherapieausbildung ist sehr aufwendig und dauert einige Jahre. Folgend ein Überblick der wichtigsten Punkte, die angehende Therapeut*innen absolvieren müssen:

Die Ausbildung zur Psychotherapeut*in ist im Psychotherapiegesetz geregelt und enthält sehr viele Anforderungen. Sie besteht aus zwei Abschnitten: einem allgemeinen Teil (Propädeutikum) im Ausmaß von mindestens 1.315 Stunden und  einem fachspezifischen Teil (Fachspezifi­kum) im Ausmaß von mindestens 1.900 Stunden. Für das Fachspezifikum gibt es 39 vom Bundesministerium ermächtigte Ausbildungseinrichtungen und 23 anerkannte Psychotherapierichtungen.

Psychotherapieausbildung

Ein großer Teil der abzuleistenden Stunden, in beiden Abschnitten zusammen mindestens 1065, sind Theoriestunden. Während im Propädeutikum allgemeine Inhalte wie Allgemeine Psychologie, Psychiatrie, Entwicklungspsychologie oder die verschiedenen Persönlichkeitstheorien gelehrt werden, befasst man sich im Fachspezifikum mit den Inhalten der jeweiligen Psychotherapiemethode. Angehende Psychotherapeut*innen müssen außerdem sehr viele Praktikumsstunden sammeln, bevor sie die Ausbildung abschließen können: 480 Stunden im Propädeutikum und 550 Stunden im Fachspezifikum. Außerdem muss jeder Studierende selbst eine Therapie absolvieren.

Eine weitere Anforderung für den Abschluss der Berufsausbildung sind 600 Stunden Praktikum als Therapeut. Um diese Stunden machen zu können, ist es für Studierende notwendig in den sogenannten „Status“ zu kommen, das heißt die Erlaubnis als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten. Das Erreichen des Status ist in der Regel mit einer Prüfung verbunden. Hier wird sichergestellt, dass die Kandidaten die notwendigen Fähigkeiten mitbringen, um Therapeut werden zu können. Diese Phase im Status findet gegen Ende der Ausbildung statt und wird intensiv von Ausbildnern und Supervisoren begleitet.

Wann im Fachspezifikum welche Prüfungen abgelegt werden müssen ist von Therapierichtung zu Therapierichtung verschieden. Generell wird auf folgende Punkte Wert gelegt:

  • Angehenden Psychotherapeut*innen sollen reflektiert sein, über eine stabile, reife Persönlichkeit verfügen und ihre eigenen psychischen Themen kennen. Warum ist das wichtig? Therapiestunden können auch bei Therapeut*innen stärkere Emotionen auslösen. Hier ist es notwendig, dass Psychotherapeut*innen diese Reaktionen richtig einordnen und bewältigen können, damit der Fokus beim Klienten bleiben kann. Deshalb müssen angehende Therapeut*innen selbst eine Therapie (Lehrtherapie) im Rahmen der Ausbildung absolvieren. Das Ausmaß der Lehrtherapie beträgt zuzüglich Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung mindestens 200 Stunden.
    Voraussetzung für den Beginn des Fachspezifikums ist ein Mindestalter von 24 Jahren, für den Abschluss ein Mindestalter von 28 Jahren.
  • Beherrschung der Theorie der jeweiligen Psychotherapiemethode: Neben Prüfungen müssen hier auch schriftliche Arbeiten erstellt werden.
  • Praxiserfahrung im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bei einer bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens. Begleitend zu diesen Praktika müssen auch Supervisionen besucht werden.
  • Besonders wichtig ist es natürlich auch sicherzustellen, dass die ausgebildeten Therapeut*innen imstande sind Therapien im Sinne der Fachrichtung durchzuführen. Die zu dokumentierenden Therapiestunden während der Ausbildung (mindestens 600h) werden deshalb durch intensive Supervision (mindestens 120 Stunden) begleitet.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Absolventen nach Anhörung des Psychotherapiebeirates in die Psychotherapeutenliste eingetragen. Der genaue Wortlaut des Psychotherapiegesetzes ist gut gegliedert auf der Seite des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) zu finden:
https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen/psychotherapiegesetz